Entspannt ankommen!

Rollstuhlbeförderung

  • Ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit des Omnibusses dieses zulässt, und sonstige orthopädische Hilfsmittel eines Schwerbehinderten werden in den Bussen der VGF gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises unentgeltlich befördert.
  • Der Ausweis muss nicht mit einer gültigen Wertmarke versehen sein.

1704, 1705, 1724 Sperrung Marktleuthen

ab Montag, 28.09.26 wird die Strecke Marktleuthen – Kirchenlamitz für die Busse freigegeben, alle Haltestellen in Marktleuthen können bedient werden. In Kirchenlamitz wird die HST Wunsiedel Straße zur Bahnhofstraße verlegt.

1709 Sperrung Meierhof

wegen Baumaßnahmen können Meierhof und Finkenmühle vorläufig nicht bedient werden