Entspannt ankommen!

Rollstuhlbeförderung

  • Ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit des Omnibusses dieses zulässt, und sonstige orthopädische Hilfsmittel eines Schwerbehinderten werden in den Bussen der VGF gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises unentgeltlich befördert.
  • Der Ausweis muss nicht mit einer gültigen Wertmarke versehen sein.

1704 Kirchenlamitz Schützenhaus

vom 06.07.-14.07.2026 wird die Hal­te­stel­le Kirchenlamitz, Schützenhaus zur Hal­te­stel­le Kirchenlamitz, Schule verlegt.