Entspannt ankommen!

Rollstuhlbeförderung

  • Ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit des Omnibusses dieses zulässt, und sonstige orthopädische Hilfsmittel eines Schwerbehinderten werden in den Bussen der VGF gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises unentgeltlich befördert.
  • Der Ausweis muss nicht mit einer gültigen Wertmarke versehen sein.
Schlottenhof

Schlottenhof

ab 18.03.24 Ortsdurchfahrt Schlottenhof gesperrt. Ersatzhaltestelle: Abzweigung von Eger- in die Beethovenstr.