Entspannt ankommen!

Rollstuhlbeförderung

  • Ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, soweit die Beschaffenheit des Omnibusses dieses zulässt, und sonstige orthopädische Hilfsmittel eines Schwerbehinderten werden in den Bussen der VGF gegen Vorzeigen des amtlichen Ausweises unentgeltlich befördert.
  • Der Ausweis muss nicht mit einer gültigen Wertmarke versehen sein.

Expressbus

neue Expressbus-Linie ab 01.05.2023: Selb-Marktredwitz-Mitterteich-Waldershof