Beförderung von Sachen und Haustieren
- Kinderwagen können in Linienbussen unentgeltlich befördert werden, soweit Platz hierfür vorhanden ist.
- Handgepäck können Sie unentgeltlich mitnehmen, soweit der über und unter ihrem Sitz vorhandene Raum dies zulässt und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
- Kampfhunde sind von der Beförderung ausgeschlossen
- Kleinere Hunde und andere Haustiere in Behältnissen werden unentgeltlich befördert.
- Andere mitnahmeberechtigte Hunde* werden zum halben Regeltarif befördert. Näheres regelt §19 der VGF-Beförderungsbedingungen.
*Größere Hunde dürfen mitgenommen werden, wenn nach der Beurteilung des Busfahrers und/oder Aufsichtspersonal der VGF genügend Platz vorhanden ist und kein Mitreisender widerspricht.
Sperrung Linie 3
ab Do. 13.03.25 gilt der Baustellen-Fahrplan aus VJ (bis Mi, 12.03. fahren VGF Busse regulär Neubau und Marienplatz)