Beförderung von Sachen und Haustieren
- Kinderwagen können in Linienbussen unentgeltlich befördert werden, soweit Platz hierfür vorhanden ist.
- Handgepäck können Sie unentgeltlich mitnehmen, soweit der über und unter ihrem Sitz vorhandene Raum dies zulässt und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
- Kampfhunde sind von der Beförderung ausgeschlossen
- Kleinere Hunde und andere Haustiere in Behältnissen werden unentgeltlich befördert.
- Andere mitnahmeberechtigte Hunde* werden zum halben Regeltarif befördert. Näheres regelt §19 der VGF-Beförderungsbedingungen.
*Größere Hunde dürfen mitgenommen werden, wenn nach der Beurteilung des Busfahrers und/oder Aufsichtspersonal der VGF genügend Platz vorhanden ist und kein Mitreisender widerspricht.
1703 Sperrung Mehlmeisel – Brand ab
ab 11.05.26 gilt ein Baustellen-Fahrplan. Die Umfahrung der Sperrung verläuft weiterhin über die B303 und Silberhaus. Ersatzhaltestelle für die gesperrten Haltestellen: Unterlind, Altes Fwhs.
1704, 1705, 1724 Sperrung Marktleuthen Markt
Ab 27.04.26 bis vsl. 22.05.26 wird in Marktleuthen die Durchfahrt des Marktes gesperrt. Haltestelle "Markt" wird an "Schule" verlegt.
Sperrung Ortsdurchfahrt Röslau
Ab 16.03.26 ist die Ortsdurchfahrt Röslau zwischen „Heibl“ und Thusmühle“ bis vsl. Dezember gesperrt. Die Haltestellen Röslau, Bödlas und Thusmühle entfallen ersatzlos.