Beförderung von Sachen und Haustieren
- Kinderwagen können in Linienbussen unentgeltlich befördert werden, soweit Platz hierfür vorhanden ist.
- Handgepäck können Sie unentgeltlich mitnehmen, soweit der über und unter ihrem Sitz vorhandene Raum dies zulässt und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
- Kampfhunde sind von der Beförderung ausgeschlossen
- Kleinere Hunde und andere Haustiere in Behältnissen werden unentgeltlich befördert.
- Andere mitnahmeberechtigte Hunde* werden zum halben Regeltarif befördert. Näheres regelt §19 der VGF-Beförderungsbedingungen.
*Größere Hunde dürfen mitgenommen werden, wenn nach der Beurteilung des Busfahrers und/oder Aufsichtspersonal der VGF genügend Platz vorhanden ist und kein Mitreisender widerspricht.
Sperrung Ortseinfahrt Marktleuthen
Marktleuthen Markt kann nicht bedient werden, Ersatz ist „Martin-Luther-Straße“
1708 Sperrung Seußen Bhf
Haltestelle Seußen, Bahnhof verlegt auf Seußen, Ort
1703 Sperrung Mehlmeisel 03.-07.11.25
VGF-HST Mehlmeisel und Unterlind können nicht bedient werden. Ersatz-HST: Unterlind, Altes Feuerwehrhaus
1703 / 1709 Sperrung Furthammer
Die Haltestellen in Furthammer können vom 03.-07.11.25 nicht bedient werden