Entspannt ankommen!

Allgemeine Hinweise

FAHRAUSWEISE erhalten Sie beim Fahrpersonal oder im VGN Onlineshop

KINDER unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert, allerdings nur in Begleitung älterer Fahrgäste. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden zum halben Fahrpreis befördert (Einzelfahrt).

Bei Benutzung von Einzelfahrscheinen sind Fahrtunterbrechung, außer zum Umsteigen, nicht gestattet.
Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis und gültiger, aufgeklebter Wertmarke werden unentgeltlich befördert.


Bitte entrichten Sie das Fahrgeld möglichst abgezählt. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 20 Euro zu wechseln. Beanstandungen des Wechselgeldes müssen unverzüglich vorgebracht werden; gleiches gilt für unvollständige oder unrichtige Fahrausweise.

Fahren Sie immer mit gültigem Fahrausweis und bewahren Sie diesen bis zum Ende der Fahrt auf. Werden Sie ohne gültige Fahrkarten in einem Linienbus angetroffen, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von bis zu 60 Euro fällig.

Rauchen ist in den Bussen der VGF grundsätzlich nicht gestattet!

Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.

Wir empfehlen, sich drei Minuten vor der planmäßigen Abfahrt an der Haltestelle einzufinden. Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn „Ihr“ Bus aufgrund besonderer Umstände (z.B. Witterung, Verkehrsdichte) einmal Verspätung hat.

Denken Sie daran: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit! Unser Fahrpersonal hat diesen Grundsatz vor allem in Ihrem Interesse immer zu beherzigen!

(Stand Januar 2024)

Schlottenhof

Schlottenhof

ab 18.03.24 Ortsdurchfahrt Schlottenhof gesperrt. Ersatzhaltestelle: Abzweigung von Eger- in die Beethovenstr.