Beförderung von Sachen und Haustieren
- Kinderwagen können in Linienbussen unentgeltlich befördert werden, soweit Platz hierfür vorhanden ist.
- Handgepäck können Sie unentgeltlich mitnehmen, soweit der über und unter ihrem Sitz vorhandene Raum dies zulässt und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
- Kampfhunde sind von der Beförderung ausgeschlossen
- Kleinere Hunde und andere Haustiere in Behältnissen werden unentgeltlich befördert.
- Andere mitnahmeberechtigte Hunde* werden zum halben Regeltarif befördert. Näheres regelt §19 der VGF-Beförderungsbedingungen.
*Größere Hunde dürfen mitgenommen werden, wenn nach der Beurteilung des Busfahrers und/oder Aufsichtspersonal der VGF genügend Platz vorhanden ist und kein Mitreisender widerspricht.
1703 Sperrung Mehlmeisel – Brand ab
ab 11.05.26 gilt ein Baustellen-Fahrplan. Die Umfahrung der Sperrung verläuft weiterhin über die B303 und Silberhaus. Ersatzhaltestelle für die gesperrten Haltestellen: Unterlind, Altes Fwhs.
1704, 1705, 1724 Sperrung Marktleuthen Markt
Ab 27.04.26 bis vsl. 07.06.26 wird in Marktleuthen die Durchfahrt des Marktes gesperrt. Haltestelle "Markt" wird an "Martin-Luther-Str. (Abzw....